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Am 16. Juni 2026 besuchte eine Schülergruppe der Berufsfachschule 2 vom Nell- Breuning-Berufskolleg in Frechen im Rahmen einer Exkursion das Arbeitsgericht in Köln. Ziel des Besuchs war es, den Schülerinnen und Schülern typische Konflikte und Streitfälle aus dem Arbeitsalltag näherzubringen. Anhand von mehreren Güteverhandlungen erhielten sie Einblicke in arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie in Möglichkeiten der Konfliktlösung. Darüber hinaus lernten sie die Aufgaben und Arbeitsweise des Gerichts kennen und konnten die Bedeutung rechtlicher Regelungen für das Berufsleben nachvollziehen.

Nach der Ankunft um 8:00 Uhr wurde zunächst ein Sicherheitscheck wie am Flughafen durchgeführt. Anschließend erhielten die Besucherinnen und Besucher einen Einblick in die Räumlichkeiten des Gerichts. Höhepunkt war der Besuch mehrerer Güteverhandlungen. Die jeweiligen Richter und Richterinnen hießen die Schüler und Schülerinnen in den öffentlichen Verhandlungen willkommen und die Klasse konnte beobachten, wie Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor Gericht verhandelt werden. In einer Pause nutzten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, sich über die Verhandlungen auszutauschen und offene Fragen zu klären. Viele waren überrascht, wie sachlich und fair die Gespräche vor Gericht abliefen.

Der Besuch des Arbeitsgerichts ist Teil des besonderen Unterrichtsmodells, das am Nell-Breuning-Berufskolleg im Bildungsgang Berufsfachschule 2 realisiert wird. Neben dem Fachunterricht mit klassischem Stundenplan wird an einem Tag in einer ganztägigen Unterrichtseinheit – einer sogenannten Tageslernsituation – gelernt. Hier setzen sich die Schülerinnen und Schüler an einem Tag mit einem Thema auseinander und dieses Thema kann durch Exkursionen gezielt vertieft werden. In einer vorangehenden Tageslernsituation hatten sie arbeitsrechtliche Themen wie Kündigungsschutz sowie Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kennengelernt. Der Besuch des Arbeitsgerichts ermöglicht es, diese Inhalte anhand realer Fälle zu erleben. Anschließend wurde der Besuch innerhalb einer weiteren Tageslernsituation reflektiert. Dabei entstand unter anderem auch dieser Artikel.

Zum Abschluss des Besuchs sprach die Gruppe darüber, welche Eindrücke besonders interessant waren. Ein Schüler stellte fest, dass die Richter die Fälle sehr gut kennen würden. Ein weiterer äußerte sich überrascht: „Man braucht nicht unbedingt einen Anwalt, um sein Anliegen zu vertreten.“ Viele Schülerinnen und Schüler fanden vor allem die Vielfalt der behandelten Fälle bemerkenswert. Der Besuch beim Arbeitsgericht war für die Klasse deshalb nicht nur lehrreich, sondern auch spannend.

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