Unterrichtszeiten
Änderungen der regulären Stundenpläne werden durch Vertretungspläne bekannt gegeben. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich hierüber täglich mithilfe der Vertretungs-App zu informieren.
Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft in der Klasse, meldet das die Klassensprecherin/ der Klassensprecher im Sekretariat. Schülerinnen und Schüler, die sich verspäten, stellen sicher, dass ihre Anwesenheit im Klassenbuch festgehalten wird.
Stundenplan einzelner Klassen:
Unterichtszeiten | |
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1. Stunde | 07:45 - 08:30 Uhr |
2. Stunde | 08:30 - 09:15 Uhr |
3. Stunde | 09:35 - 10:20 Uhr |
4. Stunde | 10:20 - 11:05 Uhr |
5. Stunde | 11:25 - 12:10 Uhr |
6. Stunde | 12:10 - 12:55 Uhr |
7. Stunde | 13:05 - 13:50 Uhr |
8. Stunde | 13:50 - 14:35 Uhr |
Unterrichtsversäumnisse
- Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit verhindert, erfolgt sofort eine Information an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer.
- Bestehen begründete Zweifel, dass der Unterricht nicht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde, kann die Schule bei Fehlzeiten ein ärztliches Attest verlangen.
- Schriftliche Entschuldigungen und Atteste werden nach Wiederaufnahme des Unterrichts vorgelegt – spätestens jedoch am 10. Tag nach Krankheitsbeginn.
- Bei längerer Erkrankung muss die Vorlage des Attestes ebenfalls nach 10 Tagen erfolgen.
- Anträge auf eintägige Beurlaubung vom Unterricht (z. B. wegen Eignungstests) sind eine Woche im Voraus bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer einzureichen.
- Mehrtägige Beurlaubungen können nur durch die Schulleitung genehmigt werden.
- Unmittelbar vor und nach den Schulferien müssen Fehlzeiten auf jeden Fall durch ärztliches Attest belegt werden.
- Versäumte Unterrichtsinhalte sind selbstständig nachzuarbeiten.