Bustickets
Das „Deutschlandticket Schule“ der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH bietet eine kostengünstige Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
Es richtet sich an Schüler:innen in Vollzeit-Bildungsgängen. Mit diesem Ticket können so alle Buslinien im entsprechenden Verkehrsgebiet nutzen, was den täglichen Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstätte erleichtert.
Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat oder direkt über die Internetseite des REVG „Bestellformular Deutschlandticket Schule„
Für Auszubildende bietet die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) ebenfalls Tickets mit entsprechendem Tarif im Fahrgastcenter Frechen der REVG an.
Bustickets
Das „Deutschlandticket Schule“ der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH bietet eine kostengünstige Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
Es richtet sich an Schüler in Vollzeit-Bildungsgängen. Mit diesem Ticket können sie alle Buslinien im entsprechenden Verkehrsgebiet nutzen, was den täglichen Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstätte erleichtert.
Für Auszubildende bietet die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) ebenfalls Tickets mit entsprechenden Tarif im Fahrgastcenter Frechen der REVG an.
Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat oder direkt über die Internetseite des REVG „Bestellformular Deutschlandticket Schule„
FAQ
- Schülertickets gelten für Schüler in Vollzeit-Bildungsgängen:
- Wirtschaftsgymnasium
- Berufsfachschule ( Höherer Handelsschule)
- Berufsfachschule 2 (Handelsschule)
- Ausbildungsvorbereitung
- Internationale Förderklassen/Fit-Für-Mehr
Für Auszubildende bietet die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) ebenfalls Tickets mit entsprechendem Tarif im Fahrgastcenter der REVG an.
Nein, das Schülerticket ist schulgebunden.
Das bedeutet, dass das Ticket immer nur für die Schule gilt, über die das Ticket beantragt wurde. Wenn Sie Ihre Realschule/ Ihr Gymnasium etc. verlassen und sich am Nell-Breuning-Berufskolleg anmelden, wird Ihr altes Ticket von der Vorgängerschule gekündigt.
Füllen Sie ein neues Antragsformular aus und geben Sie dies schnellstmöglich im SekretariatDie Bearbeitung der Ticketanträge erfolgt monatlich. Da der Schulträger – der Rhein-Erft-Kreis – und die REVG auch einige Zeit zur Bearbeitung und Herstellung des Tickets benötigen, bitten wir Sie, uns das Antragsformular zusammen mit dem Rückläufer der Aufnahmebestätigung – spätestens jedoch bis zum 15. Mai – zurück zu senden.
Nachdem wir die die Daten geprüft und den Schulbesuch am NBB bestätigt haben, leiten wir das Antragsformular an den Rhein-Erft-Kreis weiter. Das Ticket wird Ihnen von der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft per Post zugesandt.
Sollten Sie im laufenden Schuljahr einen Antrag stellen, reichen Sie diesen bitte innerhalb der ersten 8 Tage des jeweiligen Monats ein. Anträge, die später abgegeben werden, können bis zu 2 Monaten Bearbeitungszeit beanspruchen.
Beispiel:
- Antrag wird am 08.09.2024 im Sekretariat abgegeben
Sie erhalten das Ticket zum 01.10.2024 - Antrag wird am 10.09.2024 im Sekretariat abgegeben
Sie erhalten das Ticket zum 01.11.2024
- Antrag wird am 08.09.2024 im Sekretariat abgegeben
Nein!
Sollten Sie ein Schuljahr wiederholen oder nach Beendigung eines Bildungsganges einen weiteren Bildungsgang am NBB besuchen (Bsp.: zuerst Berufsgrundschuljahr, danach Höhere Handelsschule) so teilen Sie dies bitte umgehend dem Sekretariat mit.Wenn kein neuer Antrag gestellt wird, wird das Ticket zum regulären Abschluss gekündigt
Bitte fragen Sie Ihre Eltern, ob es beim Kontoeinzug Probleme gab.
Sollten Forderungen von der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft offen sein, so klären dies bitte zunächst ab.
Stellen Sie anschließend einen neuen Antrag im Schulsekretariat.Stellen Sie einen neuen Antrag im Sekretariat.
Sie nehmen das Formular dann mit zum Fahrgastcenter der REVG, z.B. in Kerpen-Türnich oder in Frechen.(Zusätzliche Kosten können von der REVG in Rechnung gestellt werden).
Fahrtkosten können Sie sich in drei Fällen vom Schulträger erstatten lassen (Formulare erhalten Sie im Sekretariat).
- Sie haben ein Schülerticket fristgerecht (Frist wird von der REVG vor dem Schuljahr festgelegt) bestellt, aber nicht pünktlich zum Schuljahresbeginn1) erhalten. *
- Sie haben kein Schülerticket bestellt und möchten sich Ihre Fahrtkosten zum Praktikumsplatz2) erstatten lassen. **
- Sie sind im Abschlussjahr und haben keinen regulären Unterricht mehr. Das Ticket wird vom Schulträger gekündigt, Sie haben aber noch Einzeltermine in der Schule.
Bitte beschaffen Sie sich 4er-Tickets. Nach Nutzung kleben Sie diese bitte auf ein separates Blatt und geben diese zusammen mit den Schülerfahrtkostenrückerstattungsantrag im Sekretariat ab.
* Bitte beachten Sie dem von der REVG genannten Abo-Beginn. Sollte Die Schule vor der Ticketgültig beginnen, so nutzen Sie bitte 4er-Tickets.
** Die Fahrkosten für ein schulbetreutes Praktikum werden nur erstattet, wenn:
- Der Praktikumsbetrieb nicht weiter als 25 km von der Schule entfernt ist.
- Sie das kostengünstigste Ticket nutzen. (Beratung bei der REVG)
- Sie die Tickets aufbewahren und auf ein separates Blatt kleben. Die Tickets geben Sie dann zusammen mit dem Erstattungsformular im Sekretariat ab.
Bitte teilen Sie nach einem Umzug der REVG unverzüglich Ihre neue Anschrift mit.
Nach Beendigung der Schulzeit geben Sie das Ticket bei der REVG zurück.