Schülervertretung
Nach § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung (SV) im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, polititschen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Schülervertretung ist im Erlass über die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz (SV – Erlass) geregelt.
Auf Landesebene ist die LandesSchülerInnenVertretung (LSV NRW) die Vertretung der Schülerinnen und Schüler.
Was sind die Aufgaben der Schülervertretung?
Die Schülervertretung (SV) ist die organisierte Mitsprache der Schüler:innen zu Belangen der Schule. Die grundsätzliche Aufgabe der Schüler:innenvertretung besteht darin, das Mitspracherecht der Schülerschaft umzusetzen. Das bedeutet, dass die SV sich für die Interessen der Schüler:innen einsetzt und diese gegenüber der Schulleitung einbringt. Diese können Verbesserungsvorschläge zur Unterrichtsführung sein, Konflikte mit dem Lehrerkollegium oder organisatorische Probleme betreffen oder sich um beliebige andere Anliegen drehen.
Der Schülerrat
Der Schülerrat ist eine Gemeinschaft aus Klassensprechern und setzt sich zusammen aus je zwei gewählten Vertretern der Klassen zusammen. Die Leitung des Schülerrates liegt bei einer Lehrkraft (oder dem Schulsozialarbeiter). Sie laden ein, stellen die Tagesordnung und führen Protokoll. Die Tagesordnung ergibt sich aus den Anliegen der Klassen und dem alten Protokoll.